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Helmuth-James-von-Moltke-Preis wieder ausgeschrieben

Die Deutsche Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht stiftet im Jahre 2011 den mit  1500 € dotierten Helmuth-James-von-Moltke-Preis für rechtliche Abhandlungen auf den Gebieten der Sicherheitspolitik.

Das Preisrichterkollegium besteht aus

Dr. Dieter Fleck, Köln

Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin

Ministerialdirektor Dr. Dieter Weingärtner, Bundesministerium der Verteidigung

Prof. Dr. Joachim Wieland, Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer

Die Entscheidung wird nach Gesichtspunkten der Themenrelevanz, Aktualität, Originalität sowie Sorgfalt und Überzeugungskraft getroffen.

Bewerbungsbeiträge, die nach dem 1. Januar 2010 abgeschlossen sein sollen, werden in 3‑facher Ausfertigung bis 31. Juli 2011 erbeten an

Herrn Ministerialdirektor

Dr. Dieter Weingärtner

Fontainengraben 150

53123 Bonn

 

Die Ausschreibung finden Sie hier.

 


Helmuth-James-von-Moltke-Preis

Die DGWHV hat in ihrer Berliner Mitgliederversammlung am 30. September 1999 beschlossen, einen Preis für hervorragende rechtliche Abhandlungen auf den Gebieten der Sicherheitspolitik zu stiften. Im Einvernehmen mit der Familie des Namensgebers wurde dieser Preis der Erinnerung an Helmuth James von Moltke gewidmet. Der Vorstand wurde ermächtigt, ein Preisrichterkollegium zu berufen und Höhe und Frequenzen der Preisvergabe unter Berücksichtigung verfügbarer Mittel festzulegen.

Helmuth James von Moltke wurde am 11. März 1907 in Kreisau geboren. Nach seiner juristischen Ausbildung, tatkräftigem Einsatz zur Betriebssanierung des 1867 von seinem Großonkel Generalfeldmarschall Helmuth Graf von Moltke begründeten Fideikommissgutes Kreisau und Mitarbeit in einer internationalen Anwaltspraxis in Berlin wurde er nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs als Völkerrechtsreferent in das Amt Ausland/Abwehr des Oberkommandos der Wehrmacht eingezogen. Hier setzte sich Moltke intensiv für die Einhaltung des Kriegsvölkerrechts ein und beteiligte sich an Arbeiten zur Weiterentwicklung des Seekriegsrechts.
Gleichzeitig hat er im ‘Kreisauer Kreis’ an Plänen für eine Nachkriegsordnung mitgewirkt, was im Januar 1944 zu seiner Verhaftung und im September zu einem Verfahren vor dem Volksgerichtshof geführt hat, das mit dem Todesurteil endete. Er starb am 23. Januar 1945 in Berlin-Plötzensee. Seine juristische Arbeit ist gut dokumentiert <vgl. insbes. Freya von Moltke, Michael Balfour, Julian Frisby, Helmuth James von Moltke 1907-1945, Anwalt der Zukunft (Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt, 1975), bespr. in: NZWehrr 1975, 236-38>. Krzyżowa (Kreisau) bei Świdnica ist heute Sitz einer internationalen Jugendbegegnungsstätte.

Mehr als sechzig Jahre nach den dramatischen Ereignissen, die zum 20. Juli 1944 geführt haben, ist die Erinnerung an Helmuth James Graf von Moltke von unveränderter Bedeutung. Wenn heute die Frage gestellt wird, ob herausragende Vertreter des deutschen Widerstands gegen das Hitler-Regime auch als vorbildliche Demokraten angesehen werden können, dann steht der Initiator, Gastgeber und führende Kopf des Kreisauer Kreises wegen seiner gewinnenden Offenheit gegenüber Sozialdemokraten und Konservativen, Kirchen und Gewerkschaften, Bewahrern und Erneuerern weit jenseits jeder denkbaren Kritik. Die Männer und Frauen des 20. Juli haben sich mit unterschiedlichen, oft suchenden Lösungsansätzen um Formen des rechtsstaatlichen Wiederaufbaus bemüht.

Als George F. Kennan, damals junger amerikanischer Botschaftsrat in Berlin, im Herbst 1940 Moltke zum ersten Mal in seiner Wohnung besuchte, fand er ihn in das Studium der ‘Federalist Papers’ vertieft, in denen er Anregungen für eine künftige deutsche Verfassung suchte. Kennan, der sich noch viele Jahrzehnte später an Moltke als ‘moralische Stütze und Quelle politischer und geistiger Inspiration’ erinnert hatte, konnte das Bild nicht vergessen, wie dieser deutsche Jurist, selber inmitten des Krieges für den deutschen Generalstab tätig, sich den Schriften der Gründer der amerikanischen Demokratie zuwandte, um dort in Bescheidenheit nach Ideen zu suchen, wie Deutschland aus seiner Verirrung und Verderbnis hinauszuführen sei.

Der Preis der DGWHV erinnert an Helmuth James von Moltkes dienstliche Tätigkeit in jener Zeit und damit an eine verpflichtende Tradition, die Moltke als zum Kriegsdienst verpflichteter Jurist in Berlin gemeinsam mit Admiral Walter Gladisch, Professor Heinrich Triepel, Berthold Schenk Graf v. Stauffenberg und anderen in den dunkelsten Jahren des zweiten Weltkrieges begründet und geprägt hat. Er ehrt zugleich Frau Freya von Moltke, die die völkerrechtlichen Interessen ihres Mannes mit großem Anteil begleitet, die Arbeiten des Kreisauer Kreises aktiv unterstützt, und das Andenken an sein Lebenswerk, das sie noch während des Krieges unerschrocken und einfallsreich bewahrte, bis heute weiter getragen hat.
 

Die Preisträgerinnen und Preisträger des Helmuth-James-von-Moltke-Preises und ihre Arbeiten:

2009

Katharina Ziolkowski, Gerechtigkeitspostulate als Rechtfertigung von Kriegen - Zum Einfluss moderner Konzepte des Gerechten Krieges auf die völkerrechtliche Zulässigkeit zwischenstaatlicher Gewaltanwendung nach 1945, (Baden-Baden: Nomos-Verlag, 2008)

 

2007

Heiko Meiertöns, Die Doktrinen U.S.-amerikanischer Sicherheitspolitik. Völkerrechtliche Bewertung und ihr Einfluss auf das Völkerrecht, (Baden-Baden: Nomos-Verlag, 2006).

2005

Heike Krieger, Streitkräfte im demokratischen Verfassungsstaat, Habilitationsschrift, Göttingen 2004 (Tübingen: Mohr Siebeck, 2008).

Detlev Wolter, Grundlagen „Gemeinsamer Sicherheit“ im Weltraum nach universellem Völkerrecht (Berlin: Duncker & Humblot, 2003), vgl. auch D. Wolter, Common Security in Outer Space and International Law (Geneva: United Nations Institute for Disarmament Research, 2005).

2003

Andreas Hasenclever, Die Macht der Moral in der internationalen Politik. Militärische Interventionen westlicher Staaten in Somalia, Ruanda und Bosnien-Herzegowina (Frankfurt/New York: Campus Verlag, 2001; Studien der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Band 36).

2001

Peter Hilpold, Humanitarian Intervention: Is there a need for legal reappraisal?,  12(3) European Journal of International Law (2001), S. 437-468.

Birgit Kessler, Die Durchsetzung der Genfer Abkommen von 1949 in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten auf Grundlage ihres gemeinsamen Art. 1 (Berlin: Duncker & Humboldt, 2001; Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Bd. 132); vgl. auch B. Kessler, ‘The Duty to “Ensure Respect“ Under Common Art. 1 of the Geneva Conventions: Its Implication in International and Non-International Armed Conflicts’, 44 German Yearbook of International Law (2001), S. 498-516.